Wie das Bundesinnenministerium am Freitag in Berlin mitteilte, sollen für ein weiteres Jahr, also bis zum 12. Januar 2014, keine Rücküberstellungen angeordnet werden können.
Zur Begründung verweist das Ministerium auf weiterhin "schwerwiegende Mängel" im griechischen Asylsystem. Das sogenannte Dublin-System werde aber nicht infrage gestellt. Die Verordnung legt fest, dass Asylanträge von Drittstaatsangehörigen in dem Land bearbeitet werden müssen, in dem sie erstmals europäischen Boden betreten haben.
EU-Grenzländer wie Griechenland müssen daher teils große Flüchtlingsströme bewältigen. Flüchtlingsorganisationen kritisieren seit langem menschenunwürdige Zustände in griechischen Flüchtlingslagern und fordern eine Reform des Asylsystems. Im November 2010 beschlossen einige EU-Staaten, die Rücküberstellungen für Flüchtlinge nach Griechenland auszusetzen. Deutschland schloss sich dem wenig später an.