Das Beschneidungsgesetz hat die letzte Hürde genommen. Am Freitag entschied der Bundesrat, keinen Einspruch gegen das Gesetz einzulegen, das religiös motivierte Beschneidungen bei Juden und Muslimen erlaubt. Das Gesetz war am Mittwoch mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedet worden.
Damit herrscht bei den Religionsgemeinschaften sieben Monate nach dem Kölner Gerichtsurteil, das die rituelle Beschneidung als strafbare Körperverletzung gewertet hatte, Rechtssicherheit. Bei Juden und Muslimen gehört die Entfernung der Vorhaut bei Jungen zur Tradition.
Der Eingriff muss laut Gesetz den Regeln der ärztlichen Kunst genügen und kann auch von religiösen Beschneidern vorgenommen werden, wenn der Säugling nicht älter als ein halbes Jahr ist. Kinderrechtspolitiker aus der Opposition, Kinderärzte und einige Hilfsorganisationen kritisierten das Gesetz, weil es in ihren Augen gegen Kinderrechte verstößt. Juden, Muslime und christliche Kirchen begrüßten die Regelung.