Der Bundestag hat mit 434 Stimmen bei 100 Gegenstimmen und 46 Enthaltungen dem von der Bundesregierung vorgelegte Beschneidungsgesetz zugestimmt.
Das Gesetz berücksichtige hinreichend sowohl die elterliche Sorge um eine religiöse Erziehung als auch den Schutz des Kindes durch medizinische Standards. Auch ein gegebenenfalls entgegenstehender Wille des Kindes werde einbezogen. Eine fachgerechte Beschneidung sei nicht mit der weiblichen Genitalverstümmelung vergleichbar, sagte Anke: "Hier finden Toleranz und Verständnis für religiöse Rituale anderer Glaubensgemeinschaften ihre klaren Grenzen."
Ein mit Mitteln des Strafrechts durchgesetztes Verbot der Beschneidung, würde schwerwiegende Folgen für das jüdische Leben in Deutschland haben, fügte Anke hinzu. Insbesondere verwies er auf die Bedeutung der Beschneidung im Judentum: Ihr komme eine "identitätsstiftende religiöse Bedeutung" zu. Zudem sei sie ein wesentliches Zeichen der Zugehörigkeit zum auserwählten Volk Gottes. Im Judentum werden neugeborene Jungen am achten Tag beschnitten.
Anke forderte, dass in der Umsetzung gewährleistet werde, dass die medizinischen Standards eingehalten werden. Dazu gehöre eine wirksame Schmerzbehandlung und eine umfassende Aufklärung der Eltern. Dies gelte insbesondere für den Sondertatbestand, wonach innerhalb der ersten sechs Monate auch nicht ärztliche ausgebildete Personen die Beschneidung vornehmen dürfen sollen.
EKD begrüßt neues Beschneidungsgesetz
EKD begrüßt neues Beschneidungsgesetz
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat das am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Beschneidungsgesetz begrüßt. "Damit wird nach den Irritationen in Folge des Urteils des Landgerichts Köln verlässlich klargestellt, was der jahrzehntelangen Rechtspraxis in der Bundesregierung entspricht", sagte Kirchenamtspräsident Hans Ulrich Anke nach der Abstimmung im Parlament.