Die in Deutschland bereits tätigen Sterbehilfe-Organisationen würden von dem Verbot nicht erfasst, kritisieren die Ärzte. Dignitas Deutschland und anderen Organisationen sei eine Gewinnerzielungsabsicht gar nicht oder nur schwer nachzuweisen. Sie seien bereits mit Blick auf die künftige Rechtslage auf gemeinnützige Organisationsformen ausgewichen. Der Verein "Sterbehilfe Deutschland" habe sich erst im September eine neue Satzung gegeben, so die Bundesärztekammer. Die Ärzte fordern darüber hinaus ein Werbeverbot für Sterbehilfe-Organisationen.
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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe für denjenigen vor, der mit Beihilfe zum Suizid Geld verdient. Nicht geahndet werden sollen Hilfestellungen durch Angehörige, Freunde oder andere, dem Sterbewilligen nahe stehende Personen. Bundestag und Bundesrat beraten derzeit über den Entwurf. Auch aus der Länderkammer hat es bereits Kritik gegeben. Ein Teil der Länder will schärfere Regelungen.
Straffreiheit für Selbstmordhilfe in der Kritik
Sehr kritisch sieht die Ärzteschaft auch die Straffreiheit für nahe stehende Personen, die einem Sterbewilligen beim Selbstmord helfen. Es sei selbst bei Angehörigen nicht ausgeschlossen, dass sie dabei auch eigene Interessen verfolgen, heißt es in der Stellungnahme. Nahe stehende Personen könnten auch ein Hausarzt oder eine Krankenpflegerin sein. Dies sei mit dem Berufsrecht der Ärzte nicht vereinbar. Vielmehr bestehe die Gefahr, dass die unklare Definition - entgegen der Absicht des Gesetzgebers - zu einem Einfallstor für die Ausweitung von Sterbehilfe werden könne, geben die Ärzte zu bedenken.
Neben der Ärzteschaft waren Einzelsachverständige, der Deutsche Anwaltsverein, Patientenschützer und die Humanistische Union zu der Anhörung im Rechtsausschusses des Parlaments eingeladen.