Bundesverwaltungsgericht verhandelt über NPD-Zahlungen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am heutigen Mittwoch über eine Strafzahlung der rechtsextremen NPD.
Die Partei sollte wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts rund 2,5 Millionen Euro an den Bundestag zahlen. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht hatte die Klage der NPD zunächst teilweise Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies sie jedoch ab.
Im Revisionsverfahren geht es neben den Anforderungen des Parteiengesetzes auch um die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen. Nach dem Parteiengesetz muss bei unrichtigen Angaben in Rechenschaftsberichten der doppelte Betrag als Strafe gezahlt.