"Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn es auf rechtsstaatlichem Weg gelingt, die Ausbreitung von rechtsextremistischem Gedankengut in Politik und Gesellschaft zu verhindern", sagte Dröge am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
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Er begrüße daher das von den Innen-Ressortchefs angestrebte NPD-Verbotsverfahren, fügte der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hinzu. Zugleich warnte Dröge davor, bei dem gesellschaftlichen Engagement gegen Rechtsextremismus nachzulassen. "Der Kampf gegen Rechtsextremismus wäre mit einem Verbot nicht erledigt", unterstrich der Berliner Bischof.
Rechtes Gedankengut mit christlichem Glauben "nicht vereinbar"
Er verwies in diesem Zusammenhang unter anderem auf eine vor kurzem vorgestellte Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung. "Demnach teilen in unserer Region rund 15 Prozent der Menschen rechtsextreme Positionen", sagte Dröge und ergänzte: "Aus diesem Grund engagieren wir uns als Kirche auch im Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit." Rechtes Gedankengut sei mit dem christlichen Glauben "nicht vereinbar", stellte der Bischof klar.
Nach dem Votum der Innenminister wollten am Donnerstag die Regierungschefs der Länder in Berlin mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über ein Verbot der rechtsextremen NPD beraten. Es wurde damit gerechnet, dass die Ministerpräsidenten der Empfehlung ihrer Fachminister folgen. Diese hatten sich am Mittwoch auf ihrer Konferenz in Rostock-Warnemünde für einen erneuten Verbotsantrag an das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD im Jahr 2003 war gescheitert.