Hessen will Sargpflicht lockern

Hessen will Sargpflicht lockern
Die CDU/FDP-Koalition in Hessen will künftig Bestattungen auch ohne Sarg erlauben und dadurch gläubigen Muslimen entgegenkommen.

Eine entsprechende Änderung des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes haben die Regierungsfraktionen in den Hessischen Landtag eingebracht. Die Änderung soll zum 1. März 2013 in Kraft treten. Nach muslimischer Tradition werden Tote in Leintüchern bestattet.

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Die Regeln für Bestattungen sind in den Bundesländern unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Sargpflicht. Andere Länder haben in jüngster Zeit Ausnahmen vom Sargzwang eingeführt.

Wie es in dem hessischen Gesetzentwurf heißt, soll das Bestatten ohne Sarg aus religiösen Gründen erlaubt sein. Nach den CDU/FDP-Plänen dürfen Kommunen künftig ihre Friedhofssatzungen mit diesem Ziel ändern. Wie der CDU-Abgeordnete Christian Heinz sagte, wird aber darauf Wert gelegt, dass die Leichen auch weiterhin im Sarg transportiert und aufbewahrt werden müssen. Allein die Bestattung dürfe ohne Sarg in einem der muslimischen Tradition entsprechenden Tuch erfolgen.

Der Gesetzentwurf kommt überraschend, da bisher vor allem die CDU gegen ein Aufweichen der Sargpflicht eingetreten war. Die SPD hatte bereits im Frühjahr dieses Jahres eine entsprechende Änderung im Landtag gefordert.