EKD-Ratschef: Kirchliches Arbeitsrecht kein Fall für Karlsruhe

EKD-Ratschef: Kirchliches Arbeitsrecht kein Fall für Karlsruhe
Der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider rechnet nicht damit, dass der Streit über das kirchliche Arbeitsrecht vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.

Kirche und Diakonie wollten nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vielmehr ihre "Hausaufgaben" bei der Reform des Arbeitsrechts machen, sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Montagabend in Düsseldorf. Dazu werde noch die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet.

Das Bundesarbeitsgericht hatte vor zwei Wochen entschieden, dass kirchlichen Beschäftigten Streiks nicht generell verboten werden dürfen. Zugleich wurde das Recht der Kirchen bestätigt, ihre Arbeitsverhältnisse selbst zu regeln. "Ich erwarte nicht, dass die Kirchen aufgrund dieses Urteils nach Karlsruhe gehen", sagte Schneider. Das Gericht habe die Grundlagen des "Dritten Wegs" der Kirchen im Arbeitsrecht "sehr zutreffend beschrieben und wertgeschätzt, da fühlen wir uns verstanden", betonte der rheinische Präses. "Von daher sehen wir da keinen Korrekturbedarf."

Schneider forderte die Gewerkschaft ver.di zu Gesprächen mit den Kirchen auf. Dabei müsse es auch um die "Refinanzierungsnöte" von Anbietern sozialer Arbeit gehen: "Ich hoffe, dass das Urteil des Bundesarbeitsgerichts für ver.di, Diakonie und Kirche Anlass ist, gemeinsam auf Veränderungen im Sozialmarkt zu dringen", erklärte der EKD-Ratschef. Beide Seiten hätten eine "Interessen-Identität, was die Mitarbeitenden und die zu Versorgenden angeht".

Den Vorwurf des Lohndumpings wies der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland erneut zurück. Untersuchungen zeigten, dass es bei Kirche und Diakonie eine hohe Tarifbindung gebe und dass "die kirchlichen Tarife im Sozialmarkt im Schnitt besser" seien.

In der Kirche handeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber in paritätisch besetzten Kommissionen Löhne und Arbeitsbedingungen aus. Bei Einhaltung dieses Verfahrens und Beachtung der gerichtlichen Vorgaben sind Streiks auch weiterhin verboten.