"Ich persönlich möchte die steuerlichen Privilegien der Ehe beim Splitting-Tarif erhalten, weil unser Grundgesetz die Ehe in unmittelbarem Zusammenhang mit der Familie sieht und beide unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt", sagte Merkel im Interview mit der "Bild am Sonntag". Sie sei sich nicht sicher, ob sie sich auf dem CDU-Parteitag, der am Montag in Hannover beginnt, durchsetzen könne. "Nun bin ich gespannt auf den Parteitag, ich bin sicher, wir werden eine gute, respektvolle Diskussion haben."
Das Bundesverfassungsgericht wird 2013 eine Entscheidung über die steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entscheiden. Die CDU ist bei dem Thema gespalten. So initiierten 13 Bundesabgeordnete der Partei im Sommer einen entsprechenden Vorstoß, der von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder unterstützt wurde. Sie wollten erreichen, dass das Ehegatten-Splitting auch von homosexuellen Paaren in Anspruch genommen werden kann, fanden jedoch bislang keine Mehrheit.
Homosexuelle Paare können seit 1. August 2001 vor dem Standesamt eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Sie bekommen damit der Ehe ähnliche Rechte, etwa in Erbangelegenheiten. Ebenso übernehmen sie Pflichten, beispielsweise bei Unterhaltszahlungen. Ausgenommen ist eine Gleichstellung bei der Einkommenssteuer und bei der Adoption