Das Bundesarbeitsgericht habe es in seinem Urteil vom 22. November versäumt, den Kirchen die Entwicklung eines ihnen gemäßen Streikrechts aufzuerlegen, sagte er am Freitag in Hannover dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach dem Urteil dürfen Streiks in Kirche und Diakonie weiterhin verboten werden, wenn die Kirche bestimmten Regeln in ihrem Arbeitsrecht nachkommt.
Dazu müssten allerdings deutlicher als bisher Gewerkschafts- und Tarifrechte bei den Lohnverhandlungen berücksichtigt werden, betonte Wegner: "Die simple Rede davon, dass die Gewerkschaften jetzt schon jederzeit mitmachen könnten, wird nicht mehr reichen." Der Sozialexperte mahnte erhebliche Reformen des kirchlichen Arbeitsrechts an, das auch "Dritter Weg" genannt wird.
Kirchen und Gewerkschaften sprächen sich immer wieder für einen Branchen- und Flächentarifvertrag aus. Der sei möglich, wenn beide Seiten über ihren Schatten springen könnten. Die Gewerkschaften müssten dazu laut Wegner jedoch den Dritten Weg zumindest indirekt anerkennen. Die Kirchen müssten sich dagegen verpflichten, tarifliche Regelungen zu übernehmen, die nicht ausschließlich in ihren Kommissionen zustande gekommen seien. Faktisch wäre das die Wiedereinführung früherer Zustände, als die Kirchen noch den Bundesangestelltentarif übernahmen.