Württembergische Kirche beschließt neues Pfarrdienstrecht
Als letzte evangelische Landeskirche in Deutschland hat die württembergische Kirche am Dienstag über das neue Pfarrdienstrecht der EKD abgestimmt.
Die Synodalen nahmen in Schwäbisch Gmünd die Vorlage nach kontroverser Debatte mehrheitlich an. Das Gesetz schafft bundesweit einheitliche Regelungen und erleichtert dadurch unter anderem den Dienststellenwechsel von Pfarrern über landeskirchliche Grenzen hinweg.
###mehr-artikel###Das Gesetz ist umstritten, weil es Kompetenzen aus der Landeskirche an die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) abgibt.
Außerdem öffnet es grundsätzlich Pfarrhäuser für gleichgeschlechtliche Paare, was in Württemberg aber durch abweichende Ausführungsbestimmungen verhindert werden soll. Der erneute Vorstoß der "Offenen Kirche", Pfarrhäuser für homosexuelle Paare und religionsverschiedene Ehen zu öffnen, wurde von der Synodenmehrheit abgelehnt.