Ver.di-Chef Bsirske setzt auf Streiks in kirchlichen Betrieben

Ver.di-Chef Bsirske setzt auf Streiks in kirchlichen Betrieben

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Dienstag kündigte Bsirske am Donnerstag an, kirchliche Träger zu Tarifgesprächen aufzufordern. "Wo man uns Verhandlungen verweigert, werden wir selbstverständlich auf Arbeitsniederlegungen setzen", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Freitag).

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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in seiner Entscheidung das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen gelockert. Zugleich haben Deutschlands oberste Arbeitsrichter das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände betont, wonach sie ihre Arbeitsverhältnisse selbst regeln dürfen - in Zukunft aber nicht mehr ohne Gewerkschaften.

Bsirske bezeichnete die Aufforderung zu Tarifverhandlungen als "Nagelprobe". Er erwartet von vielen konfessionelle Sozialeinrichtungen die Bereitschaft, "sich mit uns an einen Tisch zu setzen". Wo dies nicht der Fall sei, werde es zu Arbeitskampfmaßnahmen kommen.

Streiks nicht generell verboten

Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass kirchlich Beschäftigten das Streiken nicht generell verboten werden darf. Die christlichen Kirchen sowie die Einrichtungen von Caritas und Diakonie haben zwar das Recht, die Arbeitsverhältnisse mit ihren bundesweit rund 1,3 Millionen Beschäftigten nach einem eigenen Verfahren zu regeln. Streiks seien aber unter den aktuellen Voraussetzungen zuzulassen, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter und gaben damit in zwei Streitfällen den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund recht.