"An der skeptischen Haltung gegenüber einem Verbotsverfahren hat sich nichts geändert. Ein zweites Scheitern wäre eine Katastrophe", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der "Passauer Neuen Presse" (Samstagsausgabe). Das Bundesinnenministerium hatte zuvor Berichte zurückgewiesen, wonach die Bundesregierung ihren Widerstand gegen einen neuen Antrag aufgegeben habe und mit den Ländern gemeinsam ein Verbot anstrebe. Bund und Länder wollen bei der Innenministerkonferenz am 5. Dezember über das weitere Vorgehen beraten. 2003 war ein Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil der Verfassungsschutz in den Führungsebenen der NPD zu viele V-Leute hatte.
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CSU-Chef Seehofer kündigte an, er wolle bei der nächsten Ministerpräsidenten-Konferenz im Dezember "einen neuen Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht nachdrücklich unterstützen". Nach Ansicht Seehofers könnte der Verzicht auf ein Verbotsverfahren der rechtsextremen Partei einen Aufschwung bescheren: "Wenn sich die Ministerpräsidenten jetzt gegen eine neue Klage in Karlsruhe entscheiden würden, hätte das doch eine motivierende Wirkung auf die NPD."
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat sich wiederholt skeptisch gezeigt, ob derzeit ein neues NPD-Verbotsverfahren in Gang gebracht werden kann. Die V-Leute aus den Führungsetagen der NPD seien im April durch Bund und Länder "abgeschaltet" worden. Es sei Material gesammelt worden, dass jetzt geprüft werden müsse im Hinblick auf die Voraussetzungen, die das Verfassungsgericht für ein Parteienverbot gegeben habe, hatte er jüngst in einem Interview gesagt. Mit einem Verbot könne man der NPD eine weitere Propagandaplattform geben, warnte er.