Die Unions-Innenminister wollten sich bei einem Treffen am Mittwoch und Donnerstag in Celle auf eine gemeinsame Position verständigen. Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern will am 6. Dezember über einen Gang nach Karlsruhe entscheiden.
Die NPD versuche nun, in der Diskussion um ein Verbot eine aktive Rolle einzunehmen, sagte Friedrich weiter. Die Klage der rechtsradikalen Partei vor dem Bundesverfassungsgericht, um ihre Verfassungskonformität feststellen zu lassen, halte er für unzulässig. Der Vorwurf der NPD, sie sei in ihren Rechten verletzt worden, sei unberechtigt. Mit ihrem Vorstoß in Karlsruhe will die NPD offenbar einem drohenden Verbotsverfahren zuvorkommen.
Der Bundesinnenminister erklärte, die V-Leute aus den Führungsetagen der NPD seien im April durch Bund und Länder "abgeschaltet" worden. Es sei Material gesammelt worden, dass jetzt geprüft werden müsse im Hinblick auf die Voraussetzungen, die das Verfassungsgericht für ein Parteienverbot gegeben habe. Neben der juristischen sei das aber auch eine politische Frage, betonte Friedrich. Mit einem Verbot könne man der NPD eine weitere Propagandaplattform geben.
Lewentz: "Belege, dass diese Partei verfassungsfeindlich ist"
Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) erneuerte unterdessen seine Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens. Dass die NPD antidemokratisch, antisemitisch und in Teilen auch gewaltbereit sei, sei hinreichend dokumentiert. "Wir haben die Belege, dass diese Partei verfassungsfeindlich ist, jetzt müssen wir auch die Konsequenz haben, das Verbotsverfahren einzuleiten", sagte der Minister.
Lewentz verwies darauf, dass sich die Grenze zwischen Partei und rechten "Kameradschaften" immer weiter auflöse. Es gebe eine Radikalisierung in der NPD, die jedem Demokraten Sorge bereiten müsse, betonte der SPD-Politiker. Zwar schwinde rechtsextremes Gedankengut nicht mit einem Parteiverbot, "aber wir können damit die Organisationsstruktur zerschlagen, die die NPD nutzt, um ihre menschenverachtende Ideologie weiterzutragen".
Im Jahr 2003 war ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil der Verfassungsschutz in den Führungsebenen der NPD zu viele V-Leute hatte.