Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat Sonderkontrolleure in den Kliniken gefordert, um mögliche Manipulationen bei Organspenden zu bekämpfen. "Wir brauchen ein Mehr-Augen-Prinzip bei der Vergabe von Spender-Organen, damit noch eine unabhängige Person, die nicht Teil der Abläufe der Transplantation ist, alles prüft", sagte Bahr der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Bahr will am Montag in Berlin mit Ländervertretern, Ärzten, Kliniken und Krankenkassen über Änderungen zur Organspende und -vermittlung beraten.
Der geforderte Sonderkontrolleur soll laut Bahr unmittelbar der Klinikleitung unterstellt sein, damit auch die Klinikleitung direkt Verantwortung trage. Der Gesundheitsminister forderte zudem, dass das Personal in den Prüfkommissionen aufgestockt werde, damit die "gesetzlich vorgesehenen unangemeldeten Prüfungen nun auch in den Krankenhäusern beginnen". Bahr will die Kernkompetenz bei der Organspende weiterhin bei den Ärzten belassen. Er habe Vertrauen in die vielen Ärzte, die täglich ihre Arbeit korrekt machten.
12.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan
Die "Frankfurter Rundschau" (Samstagsausgabe) berichtete derweil über fragwürdige Kriterien bei der Vergabe von Spenderherzen. Neun von zehn Spenderherzen (88,5 Prozent) wurden 2011 nur an Patienten vergeben, die aufgrund von akuter Lebensgefahr auf der Warteliste einen "Hochdringlichkeitsstatus" hatten. Vor zehn Jahren hatten nur 43,5 Prozent der Empfänger einen "Hochdringlichkeitsstatus". Die Kriterien für die Status-Einteilung seien jedoch nicht einheitlich. Damit liege es weitgehend im Ermessen des Arztes, wie er den Patienten einstuft, berichtet die Zeitung.
Seit der Enthüllung des Transplantationsskandals an den Universitätskliniken Göttingen und Regensburg steht das Organspende-System in Deutschland verstärkt in der Kritik. Ein Arzt soll zunächst in Regensburg und später in Göttingen die Krankendaten von Patienten manipuliert haben, damit sie schneller ein Organ erhalten.
Derzeit warten in Deutschland rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Am 1. November tritt eine Änderung am Transplantationsgesetz in Kraft, nach der Krankenversicherungen zur Aufklärung ihrer Versicherten verpflichtet werden. Ziel ist die Erhöhung der Spenderzahlen.