Die religiöse Selbstbestimmung von Juden und Muslimen sollte geachtet werden, sagte Huber am Donnerstag dem Radiosender MDR Info. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf Religionsfreiheit müssten zueinander ins Verhältnis gesetzt werden. Sie dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, mahnte der Theologe, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrats ist.
Der Ethikrat berät am Vormittag in Berlin über die Frage der Zulässigkeit religiöser Beschneidungen. Am Vortag zeichnete sich ab, dass die Mitglieder dabei nicht einer Meinung sind. Seit das Landgericht Köln die Vorhautentfernung bei minderjährigen Jungen aus religiösen Motiven als Körperverletzung eingestuft hat, herrscht bei Juden und Muslimen Rechtsunsicherheit. In beiden Religionen gehört die Beschneidung zur Tradition. Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Beschneidung erlaubt.
Huber erinnerte daran, dass in Deutschland seit 1949 jüdische Beschneidungen und später die von Muslimen akzeptiert wurden. Bis Juni hätten die allermeisten nicht daran gezweifelt, dass die Beschneidung ein religiöses Ritual sei, dass zu respektieren sei, auch wenn die Mehrheit der Gesellschaft das Ritual nicht vollziehe, sagte der Theologe dem MDR Info.
Huber warnte im ZDF-"Morgenmagazin" zugleich vor einer Gleichgültigkeit gegenüber einer zentralen Tradition des Judentums. Religion sei eine wichtige Lebenshaltung, die auch gewürdigt werden müsse, sagte der Berliner Altbischof.