Der Sprecher des Ministeriums, Anders Merzlufft, bestätigte am Mittwoch einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", wonach ein entsprechender Gesetzentwurf an die anderen Ministerien versandt wurde. In vielen Zivil- und Strafgesetzen, in denen für Ehegatten besondere Rechte und Pflichten formuliert sind, soll der Zusatz "oder Lebenspartner" für die Gleichstellung sorgen.
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Die in der Bundesregierung umstrittene Gleichstellung beim Ehegatten-Splitting, über die in der Bundesregierung derzeit gestritten wird, ist davon nicht betroffen. Die FDP will Lebenspartner bei dem Steuervorteil gleichstellen. Die Unionsmitglieder in der Bundesregierung lehnen es mehrheitlich ab und wollen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu abwarten.
Nach dem Gesetzentwurf soll die Anpassung in rund 40 Einzelgesetzen erfolgen. Homosexuelle Paare können seit 1. August 2001 vor dem Standesamt eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Ihnen stehen damit viele Rechte und Pflichten von Ehepartnern zu, etwa bei Erbangelegenheiten oder in puncto Unterhaltszahlungen. In vielen Gesetzen und Verordnungen sind sie aber nach wie vor schlechter gestellt als Eheleute.