In einer am späten Donnerstagabend veröffentlichten Entscheidung gab das Gericht damit der Klage einer Frau statt, die in der Serie mitgewirkt hatte und sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Sie sei in der Sendung "gezielt lächerlich gemacht" worden, befand das Berliner Landgericht.
Das Landgericht Berlin untersagte der Produktionsfirma bei Androhung eines Ordnungsgeldes, die bereits ausgestrahlte Folge selbst oder durch Dritte erneut zu verbreiten. Zwar habe die Frau ihre Einwilligung zur Mitwirkung an der Serie gegeben. Dabei sei jedoch von einer "TV-Dokumentations-Serie" die Rede gewesen, die vorrangig einen Dokumentationscharakter haben solle.
"Nachträgliche Bearbeitungen zum Zweck der Verspottung"
Tatsächlich seien die Aufnahmen dann aber so nachbearbeitet worden, dass die Klägerin gezielt lächerlich gemacht worden sei. Sie sei "als überforderte und geistig verwirrte, bei ihren Kindern unbeliebte Mutter der praktisch veranlagten, sympathischen und ordentlichen Tauschmutter gegenübergestellt" worden. Mit "derartigen nachträglichen Bearbeitungen zum ausschließlichen Zweck der Verspottung" habe die Frau nicht rechnen müssen.
Zugleich befand das Gericht, dass die Missachtung des Persönlichkeitsrechts nicht so schwerwiegend sei, dass die Frau finanziell entschädigt werden müsse. Die Frau hatte eine Zahlung von mindestens 15.000 Euro verlangt. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.