"Aus der Begründung zum Straftatbestand wird zu wenig deutlich, was unter Strafe stehen und was straffrei bleiben soll", sagte der Geschäftsführer der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, den Zeitungen der Essener WAZ-Gruppe (Freitagsausgaben). Es habe den Anschein, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) "ein ungeliebtes Gesetz der Koalitionsvereinbarung auf diesem Weg scheitern lassen will".
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellen. Wer mit Suizidbeihilfe Geld verdient, müsste demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen. Der Entwurf stößt bei Befürwortern und Gegnern der Sterbehilfe auf Kritik. Sie entzündet sich unter anderem daran, dass Ärzte in Ausnahmefällen bei Beihilfe zum Suizid straffrei bleiben sollen.
Aktuell ist die Rechtslage unklar: Während die Selbsttötung und die Beihilfe dazu nicht verboten sind, steht die Tötung auf Verlangen unter Strafe. Der Referentenentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe soll demnächst im Bundeskabinett verhandelt werden.