Das Organspendegesetz sieht mit WIrkung vom 1. August einige neue Regelungen vor. Nach dem geänderten Transplantationsgesetz müssen Krankenhäuser mit Intensivstationen nun Transplantationsbeauftragte einsetzen, die die Organspende koordinieren und Spenderorgane weitermelden sollen.
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Lebendspender werden außerdem künftig in Bezug auf Lohnfortzahlung, Krankengeld und Ansprüchen gegenüber der Unfallversicherung besser gestellt. Sie haben gegenüber der Krankenkasse des Organempfängers Anspruch auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten sie auch Lohnfortzahlung.
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Im November tritt dann der zweite Teil der Organspende-Reform, die sogenannte Entscheidungslösung, in Kraft. Alle Bürger sollen von ihren Versicherungen über Organspende aufgeklärt und zu einer Entscheidung aufgefordert werden. Ziel ist die Erhöhung der Organspendebereitschaft, denn in Deutschland warten 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Experten fürchten, dass der jüngst bekannt gewordenen Skandal um gefälschte Daten von Organempfängern am Göttinger Universitätsklinikum dieses Vorhaben erschweren wird.