Gegen die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe werden massive Bedenken auch in der Regierungskoalition laut. Ärzte und Patientenschützer protestierten am Dienstag gegen den Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Für die Union äußerte der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Jens Spahn (CDU), scharfe Kritik an der geplanten Straffreiheit für Angehörige und dem Sterbewilligen nahestehende Personen.
Die entsprechenden Bestimmungen seien inakzeptabel, sagte Spahn der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochsausgabe). Einem Missbrauch werde Tür und Tor geöffnet. Menschen, die berufsbedingt in einer engen Beziehung zum Patienten stünden, sollten nicht Sterbehilfe leisten dürfen. "Wer will da die Grenze ziehen?" fragte Spahn.
Gesellschaftliche Akzeptanz für assistierten Suizid
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, stellte klar: "Als Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung." Laut Entwurf sollen sich auch Ärzte und Pflegekräfte straffrei an Sterbehilfe beteiligen können, "wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist". Als Beispiel wird unter anderem der langjährige Hausarzt genannt. Als Form der Beteiligung an der gewerbsmäßigen Sterbehilfe nennt der Entwurf etwa die Fahrt der todkranken Ehefrau zu einem gewerbsmäßigen Suizidhelfer.
Montgomery betonte, dass es Ärzten verboten ist, Patienten auf Verlangen zu töten und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Er verwies dabei auf die Berufsordnungen der Ärztekammern. Die Justizministerin wäre schlecht beraten, wenn sie dies über ein Bundesgesetz aushebele. Die Deutsche Hospiz Stiftung erklärte, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gehe es nicht darum, "Suizidhandlungen möglichst zu verhindern, sondern Freiräume zu schaffen und die gesellschaftliche Akzeptanz des assistierten Suizids zu fördern".
Ziel des Gesetzes: kommerzielle Sterbehilfe verbieten
Die Straffreiheit für Angehörige und Dritte, die aus "rein altruistischen Gründen" handeln, war bereits im ersten Entwurf zur Sterbehilfe beabsichtigt. Der neue Text formuliert sie explizit in einem zweiten Paragrafen zum entsprechenden Tatbestand im Strafgesetzbuch.
Ziel des Gesetzes ist es, die als Geschäft betriebene Sterbehilfe zu verbieten. Gewerbsmäßige Sterbehilfe soll demnach künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können. Wann das Gesetz im Bundeskabinett behandelt wird, steht noch nicht fest.