Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Montagsausgabe), es werde zusätzlich zum beschlossenen Betreuungsgeld einen neuen Rentenanspruch geben. Dabei werde es um die Rente der Väter und Mütter gehen, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden. Diese sind bisher deutlich schlechter gestellt als die Eltern jüngerer Kinder. Von dem höheren Rentenanspruch würden anders als beim Betreuungsgeld auch diejenigen profitieren, die ihr Kind in eine Krippe geben.
Die Anhebung des Rentenanspruchs hatte vor allem die Frauenunion seit langem gefordert. Bisher werden Eltern in der Rentenversicherung unterschiedlich viele "Entgeltpunkte" für die Erziehung angerechnet. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 1992 geboren sind, gibt es drei Punkte, für alle älteren Kinder nur einen Punkt. Von der Zahl der im Arbeitsleben erreichten Entgeltpunkte hängt die Höhe der am Ende gezahlten Rente ab. Ein Entgeltpunkt ist derzeit im Westen 27,47 Euro wert, in den neuen Ländern 24,37 Euro.
Die monatliche Rente für die Erziehung eines vor 1992 geborenen Kindes würde bei einer Angleichung an die Regelungen für jüngere Kinder laut "Süddeutscher Zeitung" um etwa 50 Euro steigen. Die CDU hatte schon auf ihrem Bundesparteitag 2003 entsprechende Änderungen beschlossen, bisher waren sie jedoch nicht durchgesetzt worden.
Das geplante Betreuungsgeld soll an Eltern ausgezahlt werden, die ihr Kleinkind nicht in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte schicken. Ab Mitte 2013 sollen sie zunächst 100 Euro für einjährige Kinder und ab 2014 dann 150 Euro im Monat für ihre ein- und zweijährigen Kinder bekommen.