Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Bayreuth die Klage bereits am 24. Juli als unzulässig abgewiesen. Mit der als "Gottesdienst" deklarierten Veranstaltung auf dem Marktplatz von Wunsiedel wollte Bärthel vergangenen August an den einstigen Hitler-Stellvertreter und verurteilten Kriegsverbrecher Rudolf Heß (1894-1987) erinnern. Wenige Wochen vor der geplanten Aktion Bärthels war das Grab von Heß auf dem Wunsiedler Friedhof aufgelöst worden.
In seinem Urteil kommt das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die Stadt Wunsiedel die Nutzung ihres Marktplatzes für einen "Rudolf-Heß-Gedenkgottesdienst" am 13. August 2011 zu Recht versagt habe. Der Kläger habe "nicht dargelegt, welches berechtigte Interesse er an der nachträglichen Feststellung hat, dass die Ablehnung seines Antrags auf Nutzung des Marktplatzes für den Gedenkgottesdienst durch die Stadt Wunsiedel im vorigen Jahr rechtswidrig gewesen sei", heißt es in einer Mitteilung. Zudem sei die Ablehnung rechtens, weil Veranstaltungen zum Gedenken an Rudolf Heß den Straftatbestand der Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erfüllten.