Sozialämter und Jobcenter dürfen Zahlungen aus dem Hilfsfonds für frühere Heimkinder nicht auf Sozialhilfe oder Hartz-IV-Leistungen anrechnen. In Kürze solle eine entsprechende Anweisung an die Behörden ergehen, sagte Diakonie-Vorstand Maria Loheide dem epd am Freitag nach der Sitzung des Lenkungsausschusses für den Heimkinder-Fonds.
Bisher können die Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder den Betroffenen nicht garantieren, dass Zahlungen aus dem Fonds nicht auf ihre Sozialleistungen angerechnet werden. Das hatte für Unmut und Verzögerungen bei den Anträgen gesorgt. Loheide sagte, sie hoffe, dass es nun bei der Umsetzung keine Probleme mehr gebe. Bei den Hilfen aus dem Fonds handele es sich um freiwillige Leistungen, die die Sozialhilfe oder Hartz-IV-Leistungen nicht schmälern dürften. Darüber herrsche Konsens.
Der Fonds Heimerziehung ist vom Bund, den Ländern und den Kirchen eingerichtet worden. Seit Jahresanfang können frühere Heimkinder finanzielle Hilfen sowie Rentenersatzzahlungen beantragen. Dabei geht es um die Linderung von Spätfolgen der Heimaufenthalte und entgangene Rentenzahlungen.
Zwischen 1949 und den 1970er Jahren haben in der Bundesrepublik rund 800.000 Kinder und Jugendliche in Heimen gelebt. Viele leiden bis heute unter den Folgen von brutalen Erziehungsmethoden, Arbeitszwang und sexuellen Übergriffen. Ihr Schicksal war am Runden Tisch Heimerziehung aufgearbeitet worden. In den Fonds zahlen der Bund, die Länder und die Kirchen, die Betreiber der meisten Heime waren, jeweils 40 Millionen Euro ein.
Einen Überblick darüber, wie viele Anträge bereits gestellt worden sind, habe der Lenkungsausschuss noch nicht, sagte Loheide. Es seien aber bereits Zahlungen erfolgt. In jedem westlichen Bundesland gibt es mindestens eine Anlaufstelle. Für ehemalige Heimkinder aus der DDR soll noch in diesem Jahr ebenfalls ein Fonds im Umfang von 40 Millionen Euro eingerichtet werden.