Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet, weil er medizinisch nicht notwendig gewesen sei. Der Dekan der theologischen Fakultät an der Berliner Humboldt-Universität, Jens Schröter, bezeichnete das Urteil als "einseitig und revisionsbedürftig". Den Konsequenzen könnte weder mit einem prinzipiellen Verbot, noch mit einer prinzipiellen Ermächtigung für Religionsgemeinschaften, Eingriffe in den Körper vorzunehmen, beigekommen werden, sagte Schröter.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, forderte eine gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion darüber, wie dem Urteil begegnet werden könne. Dabei sollten Juden und Muslime das Urteil nicht nur als Angriff verstehen, sagte Künast. Es gehe um die Abwägung zwischen dem Recht der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und der elterlichen Sorge.
Der Sprecher des jüdischen Forums für Demokratie und gegen Antisemitismus, Levi Salomon, sagte, es sei ihm nach dem Urteil "richtig schlecht gegangen". "Es wird der Versuch unternommen, uns zu bevormunden", sagte Salomon. Er forderte, dass sich der Staat aus den Ritualen von Juden heraushalten solle. "Das ist unsere Diskussion", sagte er.