Das Straßburger Gericht gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil einem Mann recht, der wegen Vergewaltigung zwischen 2000 und 2008 im Gefängnis saß. Anschließend ordnete ein deutsches Gericht die Sicherungsverwahrung an, da der Mann nach wie vor hochgefährlich sei.
Das Menschenrechtsgericht argumentierte unter anderem, dass im ursprünglichen Urteil gegen den Mann von einer möglichen Sicherungsverwahrung keine Rede gewesen sei. Den Strafrechtsparagrafen, auf dem die Verwahrung basiere, habe es zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch gar nicht gegeben. Auch die psychischen Probleme des Mannes und sein Hang zum Alkohol rechtfertigten den Freiheitsentzug nicht. Der deutsche Staat muss dem Kläger nun 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Deutschland hat wegen der nachträglich verhängten und nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung schon etliche Rügen aus Straßburg erhalten. Es hat inzwischen umfassende Reformen auf den Weg gebracht.