Angesichts zu erwartender Klagen von Anwohnern plädiert er dafür, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. "Das ist die beste Voraussetzung dafür, dass Deutschland wirklich familienfreundlich wird", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstagsausgabe).
Dass Kindertagesstätten für die Familien im Quartier künftig in allen, auch den reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sein sollen, nannte Hilgers einen "überfälligen" Schritt. Dieser Kabinettsbeschluss sei zu begrüßen. Jetzt komme es entscheidend darauf an, das neue Baugesetzbuch gegen Klagen "wasserdicht" zu machen.
Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) hatte dem Kabinett am Mittwoch den zweiten Teil einer Reform des Bauplanungsrechts vorgelegt. In reinen Wohngebieten ist der Bau von Kindergärten demnach künftig grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung den Familien vor Ort dient. Ist eine Kita größer und zieht daher auch Kinder anderer Stadtteile an, ist ihr Bau weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Dann müssten die Gemeinden explizit zustimmen.
Der Gesetzentwurf soll in ausgewählten Städten (Dortmund, Leipzig, Bremerhaven, Landshut, Alling, Wittmund und Treuenbrietzen) auf seine Praxistauglichkeit hin geprüft werden. Das Bundesbauministerium rechnet damit, dass das Gesetzgebungsverfahren bis Jahresende abgeschlossen ist.