Die notwendigen Ermittlungen seien erfolgt. "Eine Amtspflichtverletzung ist nicht erwiesen", erklärte die Landeskirche am Dienstag in Stuttgart. Bereits im Dezember war die zunächst verfügte Suspendierung des 64-jährigen Theologen Johannes Bräuchle aufgehoben worden.
Bräuchle war über einen lokalen Zeitungsbericht in die Kritik geraten. Er soll Gegnern des Bahnprojekts "Stuttgart 21" bei einem Vortrag im Spätherbst vergangenen Jahres Nazi-Methoden unterstellt haben. Infolge des Artikels hatten mehrere Personen bei der Staatsanwaltschaft Mosbach Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet.
Bräuchle erklärte, die zitierte Aussage "habe ich so nicht getätigt". Die Staatsanwaltschaft lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, weil die Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Der evangelische Theologe hatte als CDU-Stadtrat von 1999 bis 2005 "Stuttgart 21" mit auf den Weg gebracht. Er gilt als vehementer Verfechter des Projekts.