Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg kann in dem Streit um die Frequenzzuteilung nicht mehr in Berufung gehen, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag mit. Das Urteil aus dem Jahr 2010, das das Verfahren um die Frequenzzuteilung als fehlerhaft bewertet hat, ist somit rechtskräftig. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) muss somit eine neue Auswahl über die Vergabe der Frequenz 98,2 treffen, die sie damals an den Konkurrenten Radio B2 zuteilte. (AZ: OVG 11 N 82.10)
Die beantragte Berufung richtete sich gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010. Die MABB hatte 2010 einen zu geringen Wortanteil beim christlichen Radiosender gerügt und dessen Frequenz an Radio B2 (früher: Oldie Star) vergeben. Radio Paradiso klagte damals erfolgreich beim Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung und sendet seitdem auf Grundlage der einstweiligen Anordnung weiter auf 98,2 MHz.
Im Februar 2012 trat eine neue Situation ein, weil die MABB die Berliner Frequenz 106,0 MHz mit Wirkung zum 1. Juli an Radio Paradiso vergab. Der Sender habe sich mit einem verbesserten Programmkonzept beworben, das die Stärkung des christlichen Anteils und eine personelle Verstärkung vorsehe, hieß es zur Begründung. Aufgrund dieser neuen Sachlage stellte die MABB beim Oberverwaltungsgericht den Antrag, die Zuteilung der Frequenz 98,2 MHz an Radio B2 zum 1. Juli vollziehen zu können.
Hiergegen wehrte sich Radio Paradiso, weil die Wettbewerber Radio B2 und Radio Paloma Klage gegen das Auswahlverfahren zur Frequenz 106,0 MHz eingereicht haben. Der christliche Sender argumentierte, wegen der eingetretenen Rechtsunsicherheit müsse er seine alte Frequenz 98,2 MHz zunächst behalten können. Zugleich bot Paradiso an, dass die neu zugeteilte Frequenz 106,0 MHz befristet von einem Wettbewerber genutzt werden könne. Nun muss die MABB die Frequenz 98,2 MHz neu ausschreiben.
Radio Paradiso ist seit 1997 auf Sendung. Hauptgesellschafter sind die Evangelische Darlehnsgenossenschaft und die Berliner Immanuel-Diakonie. Die EKD Media, die ebenfalls Anteile hält, gehört zu 60 Prozent der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und zu 40 Prozent dem Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP). Das GEP trägt unter anderem die Zentralredaktion des Evangelischen Pressedienstes (epd).