Wie die Bundesärztekammer am Freitag mitteilte, schreiben die Richtlinien für Transplantationszentren künftig eine interdisziplinäre Transplantationskonferenz vor, die über die Aufnahme eines Patienten auf die Warteliste sowie auch dessen Abmeldung entscheiden soll. Bei den Beratungen muss auch darin eine "medizinische Disziplin" vertreten sein, die nicht direkt in das Transplantationsgeschehen eingebunden ist.
Die Maßnahme ist eine Konsequenz aus den im Frühjahr bekanntgewordenen Betrugsfällen bei der Organspende. In Kliniken in Göttingen und Regensburg sollen die Laborwerte von kranken Patienten manipuliert worden sein, um sie auf der Warteliste nach vorn rutschen zu lassen.
Bei einem Krisengipfel Ende August bei Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vereinbarten Kassen, Ärzte und Organspende-Institutionen, ein Vier-Augen-Prinzip einzuführen. Die Richtlinien-Änderung wurde den Angaben zufolge nun am Freitag veröffentlicht und tritt einen Monat später in Kraft.
Seit 1. November gilt die sogenannte Entscheidungslösung, nach der jeder Deutsche festhalten soll, ob er im Todesfall bereit ist, Organe zu spenden. Einen Zwang gibt es aber nicht. In Deutschland warten rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan.