Union und FDP verteilten Wahlgeschenke zulasten der Steuerzahler, sagte Oppermann am Montag im Deutschlandfunk. Insbesondere kritisierte der Oppositionspolitiker das Betreungsgeld, welches ab August nächsten Jahres an Eltern gezahlt werden soll, die ihre Kinder nicht in einer Kindertagesstätte betreuen lassen.
Geld dafür auszugeben, dass Kinder zu Hause bleiben, sei unsinnig, sagte Oppermann. Das entspreche einem Familienbild der 50er Jahre. Stattdessen sollte aus Sicht der SPD der Ausbau der Kinderbetreuung gefördert werden, um Eltern eine Wahlfreiheit zu geben.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte sich bei ihrem Spitzentreffen in der Nacht zum Montag in Berlin über zentrale innenpolitische Vorhaben bis zur Bundestagwahl im kommenden Jahr verständigt. Danach wird das von der CSU geforderte Betreuungsgeld eingeführt, die Praxisgebühr auf Drängen der FDP abgeschafft. Bei der Rente haben sich die Koalitionäre auf Verbesserungen für Geringverdiener verständigt.
Das Betreuungsgeld wird erst zum August 2013 eingeführt statt Anfang kommenden Jahres. Es solle noch in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden, sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt nach den siebeneinhalbstündigen Gesprächen im Kanzleramt. Ein Jahr lang werden 100 Euro pro Monat gezahlt, ab 1. August 2014 150 Euro. Das Geld bekommen Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung geben. Eltern, die das Geld in einen Riester-Rentenvertrag für die Mutter oder einen Bildungssparvertrag für das Kind einzahlen, sollen dafür monatlich 15 Euro Zuschuss bekommen.
Die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal wird zum 1. Januar kommenden Jahres abgeschafft. Eine Senkung der Beiträge, wie sie die Union wollte, wurde nicht beschlossen.
Zur Rente sagte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe, es werde noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz beschlossen. Die Renten von Geringverdienern sollen aufgewertet werden, sofern sie 40 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Lebensleistungsrente soll im Höchstfall knapp über der Grundsicherung liegen, die durchschnittlich etwa 690 Euro beträgt. Sie soll nicht aus Rentenbeiträgen, sondern aus Steuern finanziert werden.