Fachmann: Niebel hätte Teppich als zollbefreit melden müssen

Fachmann: Niebel hätte Teppich als zollbefreit melden müssen
Neue Wende in der "Teppich-Affäre": Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) hätte sein Mitbringsel aus Afghanistan nach Expertenangaben zumindest zollbefreit melden müssen.
19.06.2012
evangelisch.de

Niebel irre sich, wenn er behaupte, der Teppich sei zollfrei, sagte der Fachmann der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstag). "Wer beim Schmuggel einer Ware erwischt wird, erhält keine präferenzierte Behandlung bei der Abgabenberechnung." Das bedeutet, dass der Minister nicht von einer möglicherweise bestehenden Zollfreiheit profitieren kann, da er den Teppich gar nicht zur Verzollung angemeldet hat.

Niebel hatte in Afghanistan einen Teppich für umgerechnet 1.100 Euro erstanden und ihn vom Bundesnachrichtendienst (BND) nach Deutschland bringen lassen. Nach öffentlicher Kritik erklärte der FDP-Politik in der vergangenen Woche überraschend, Teppiche aus Afghanistan seien überhaupt nicht zollpflichtig. Dies stimmt zwar, allerdings muss die Ware dennoch als zollbefreit deklariert werden.