"Es ist beschämend, dass die Leistungen seit 1993 nie angehoben wurden", erklärte der Kölner Caritasdirektor Frank Johannes Hensel am Montag in Köln. Die Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl forderten die sofortige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über eine Vorlage des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, das die Regelsätze für Flüchtlinge als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die Essener Richter hatten sich auf das Karlsruher Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen bezogen, wonach die Höhe der staatlichen Sozialleistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nachvollziehbar ermittelt und bedarfsdeckend sein muss. Dies sei beim Asylbewerberleistungsgesetz nicht der Fall.
"Zynisch und unwürdig"
Die Leistungen, die Flüchtlinge monatlich erhalten, liegen nach Hensels Worten um 38 Prozent niedriger als bei Hartz IV-Empfängern, Kinder im Einschulungsalter bekämen sogar nur die Hälfte des Betrages wie Gleichaltrige in Familien mit Arbeitslosengeld II. "Das ist zynisch und unseres Sozialstaats unwürdig", kritisierte der Caritasdirektor. Es könne in einem Land nur ein Existenzminimum geben.
Während NRW die Leistungen in Bargeld auszahle, seien die Einschränkungen des Existenzminimums etwa in Bayern oder Baden-Württemberg noch gravierender, beklagten Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte. Dort würden Flüchtlinge regelmäßig in Sammellager eingewiesen und erhielten Sachleistungen in Form von minderwertigen Kleidungs- und Essenspaketen, teilte der Flüchtlingsrat NRW am Montag in Essen mit.