Wiederverheiratete Geschiedene sind in der katholischen Kirche bisher vom Abendmahl ausgeschlossen. Die Initiatoren der Erklärung haben sich dazu bekannt, gegen derzeit geltende kirchenrechtliche Vorschriften der römisch-katholischen Kirche zu handeln. Erzbischof Zollitsch hatte auf dem Katholikentag in Mannheim angekündigt, dass die deutschen Bischöfe im Frühjahr 2013 über die Seelsorge sowie die Teilnahme der Wiederverheirateten am kirchlichen Leben beraten würden.
Die von Seelsorgern aus dem Erzbistum Freiburg verfasste Erklärung greife ein Thema auf, das Papst Benedikt XVI. beim Weltfamilientreffen in Mailand als "ein großes Leiden der heutigen Kirche" bezeichnet hatte, heißt es in der Mitteilung. Weil es in dieser Frage jedoch keine "einfachen Rezepte" gebe, sei die im Internet verbreitete Erklärung von Priestern und Diakonen aus Sicht der Erzdiözese Freiburg weder hilfreich noch konstruktiv. Die katholische Kirche suche hier derzeit intensiv nach Lösungen.
Wie die österreichische Pfarrer-Initiative haben in Deutschland die Arbeitsgemeinschaft von Priester- und Solidaritätsgruppen in Deutschland (AGP), die Aktionsgemeinschaft Rottenburg von Priestern und Diakonen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (AGR) und mehr als 180 Priester und Diakone der Erzdiözese Freiburg öffentlich kundgetan, dass sie sich in ihrem pastoralen Handeln gegenüber geschiedenen Wiederverheirateten nicht vom Kirchenrecht, sondern von der Barmherzigkeit leiten lassen wollen.