Die Vorsitzende des Bundestags-Familienausschusses bezweifelte erneut, dass allein der Bund für die Gesetzgebung zuständig ist. Zudem sei der Zweck des Betreuungsgeldes nicht mehr klar erkennbar, da die Leistung unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern gezahlt werden solle.
Die FDP-Politikerin, die zu den Kritikern des Betreuungsgeldes zählt, argumentierte, dass in der Sozialgesetzgebung nicht automatisch der Bund, sondern in den meisten Fällen die Länder zuständig seien. "Warum wir das als Bund regeln sollen, erschließt sich mir nicht", sagte sie. Thüringen beispielsweise habe als Bundesland ein Betreuungsgeld eingeführt.
Da zentrale Fragen nicht geklärt seien, müsse es im Parlament genügend Zeit und eine Experten-Anhörung geben, sagte Laurischk. Das Betreuungsgeldgesetz soll nach dem Willen der Koalitionsspitzen aber bis zur Sommerpause verabschiedet werden, die Anfang Juli beginnt. Bis dahin sind nur noch zwei Bundestag-Sitzungswochen eingeplant.
Direkte und indirekte Subventionen für alle Eltern
Zum Zweck des Gesetzes sagte Laurischk, ursprünglich habe die Union Familien mit klassischer Rollenaufteilung unterstützen wollen. Von diesem Impuls habe sich der Koalitionspartner aber gelöst. Auch Eltern, die beide voll berufstätig sind, können das Betreuungsgeld erhalten, sofern sie keine staatlich geförderte Kita in Anspruch nehmen. Es gehe daher inzwischen um indirekte und direkte Subventionen für alle Eltern. Dies sei aber vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung erklärungsbedürftig, sagte Laurischk. Wenn Geld vorhanden sei, sei es sinnvoller, in den Ausbau der frühkindlichen Bildung zu investieren, insbesondere in die Sprachförderung.
Das Kabinett hatte am Mittwoch beschlossen, dass Eltern von Kleinkindern vom kommenden Jahr an ein Betreuungsgeld für ein- und zweijährige Kinder erhalten sollen. 2013 sollen übergangsweise 100 Euro gezahlt werden, ab 2014 monatlich 150 Euro. Das Betreuungsgeld war maßgeblich von der CSU durchgedrückt worden. Die FDP lehnt es mehrheitlich ab, will aber aus Koalitionsdisziplin im Bundestag zustimmen. Auch in der CDU gibt es zahlreiche Kritiker. Die Opposition lehnt das Gesetz ab und lässt prüfen, ob der Bundesrat zustimmen muss, wo die Koalition keine Mehrheit hat.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) ist überzeugt, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen muss. Ihr Sprecher, Christoph Steegmans, sagte dazu, ebenso wie für das Elterngeld und die Elternzeit sei der Bund auch für das Betreuungsgeld zuständig. Die Ministerin gehe davon aus, "dass die Einwände von parteipolitischer Seite in sich zusammenfallen werden. "Wer Kita-Ausbau sagt, muss auch Betreuungsgeld sagen", sagte Steegmans.