Das Sozialgericht Berlin habe am Montag die Klage der Familie gegen die Entscheidung des Jobcenters im Wesentlichen abgewiesen, sagte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage. Die Richter stellten jedoch fest, dass der Familie 20,17 Euro mehr für Miete als bislang vom Jobcenter veranschlagt zustünden. (AZ: S156AS22571/08)
Die Differenz zwischen der von der Familie bezahlten Miete und dem vom Jobcenter als angemessen beurteilten Satz beträgt den Angaben zufolge jedoch 300 Euro. Vor Gericht klagte die Familie gegen die Entscheidung des Jobcenters, das für das zweite Halbjahr 2008 die Miete als unangemessen hoch beurteilt hatte. Seitdem wohnt die Familie, die auf Sozialleistungen angewiesen ist, weiter in der Wohnung in Berlin-Schönberg.
Verbände warnen vor der Verdrängung von Ärmeren
Sie argumentierte nach Angaben des Sprechers, dass ein Umzug unter anderem aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar sei. Der Vater sei krank und habe seine Ärzte im Bezirk. Zudem verlören die Kinder, die dort zur Schule gehen, bei einem Umzug ihr soziales Umfeld. Eine ähnliche Wohnung zu den vom Jobcenter verlangten Konditionen sei in dem Stadtteil nicht zu finden.
Nach Angaben des Sprechers wurden der Familien Angebote aus Pankow und Spandau entgegengehalten, die vom Jobcenter als angemessen beurteilt wurden. Das Gericht sei zu der Auffassung gelangt, dass ein Umzug innerhalb Berlins zumutbar sei.
Wegen einer Aufwertung bestimmter Bezirke und damit einhergehenden explodierenden Mieten warnen Wohlfahrtsverbände bereits seit Längerem vor einer Verdrängung ärmerer Menschen und Familien aus beliebten Kiezen. Nach Angaben des DGB Berlin-Brandenburg mussten 2010 rund 1.200 Sozialhilfeempfänger in Berlin zwangsweise umziehen.