Hildesheim (epd). Der 35-jährige Iraker, der im September 2024 den Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft in Sarstedt mit einem Messer getötet hat, muss zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Hildesheim verurteilte den Mann am Dienstag wegen Totschlags. Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt.
Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen, unter anderem weil der Täter seit mehr als zwei Jahren in den Irak abgeschoben werden sollte. Weil er vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen seine Abschiebung klagte, war der Iraker seit 2022 im Besitz einer Duldung.
Der Angeklagte wohnte zur Zeit der Tat selbst in der Sarstedter Flüchtlingsunterkunft. Das 61-jährige Opfer war ebenfalls Migrant. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.