OLG erlaubt Auslieferung eines Afghanen für Haft in Griechenland

OLG erlaubt Auslieferung eines Afghanen für Haft in Griechenland

Frankfurt a.M. (epd). Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main (OLG) hat die Auslieferung eines Afghanen nach Griechenland zur Verbüßung einer sechsjährigen Freiheitsstrafe für zulässig erklärt. Der Auslieferung stehe ein Abschiebeverbot nach Afghanistan aus humanitären Gründen nicht entgegen, teilte das OLG am Dienstag in einem Ende März getroffenen Beschluss mit. (AZ: 2 OAusA 24/25)

Der Afghane sei 2016 unerlaubt nach Deutschland eingereist und sein Asylantrag sei abgelehnt worden. Die griechischen Behörden hatten den Angaben zufolge im Februar die Auslieferung des mit Europäischem Haftbefehl gesuchten Mannes beantragt. Er war im Oktober 2024 in Thessaloniki wegen des Missbrauchs von Ausweisdokumenten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden.

Konkret hatte er 2020 in der griechischen Hafenstadt einen echten afghanischen Pass mit einem dazugehörigen echten deutschen Aufenthaltstitel, die einem seiner Verwandten gehörten, einem anderen Afghanen übergeben. Dieser war illegal aus der Türkei nach Griechenland eingereist und wollte mit den falschen Papieren nach Österreich ausreisen. Am Flughafen von Thessaloniki erkannte die Polizei jedoch das Täuschungsmanöver.

Die Tat sei sowohl nach deutschem als auch nach griechischem Recht strafbar, befand der zweite Senat des OLG. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.