Gericht: Behörden dürfen nach Griechenland abschieben

Gericht: Behörden dürfen nach Griechenland abschieben

Leipzig (epd). Asylbewerber können einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge unter bestimmten Umständen aus Deutschland nach Griechenland abgeschoben werden. Alleinstehenden und erwerbsfähigen Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig mitteilte. Ihre Menschenrechte würden nicht verletzt. (BVerwG 1 C 18.24 und BVerwG 1 C 19.24)

Geklagt hatten ein in Nordgaza geborener 34-Jähriger mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und ein 32-jähriger somalischer Staatsangehöriger. Den beiden Flüchtlingen wurde in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die in Deutschland gestellten weiteren Asylanträge als unzulässig ab und drohte den Klägern mit Abschiebung.

Das Bundesverwaltungsgericht folgte mit dem Urteil der Beurteilung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Danach ist „nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass nach Griechenland zurückkehrende arbeitsfähige, gesunde und alleinstehende junge männliche Schutzberechtigte in eine extreme materielle Notlage geraten werden“.

Zwar hätten „wegen bürokratischer Hürden und Wartezeiten bis zum Erhalt erforderlicher Dokumente viele Schutzberechtigte unmittelbar nach der Ankunft keinen Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen“, hieß es. Sie könnten aber „voraussichtlich zumindest in temporären Unterkünften mit sanitären Einrichtungen unterkommen“. Auch eine medizinische Notfall- und Erstversorgung sei gewährleistet.