Berlin (epd). Union und SPD haben anders als die Ampel-Koalition keine Verabredung zu einer möglichen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen getroffen. Der am Mittwoch in Berlin vorgestellte Koalitionsvertrag der drei Parteien, die wahrscheinlich die nächste Bundesregierung tragen, enthält dazu keine Formulierung. Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte 2021 vereinbart, eine gesetzliche Regelung für die Ablösung der Zahlungen an die Kirchen zu schaffen. Dazu kam es vor allem wegen Widerstands aus den Bundesländern aber nicht.
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Geleistet werden die Zahlungen von den Bundesländern. Sie summieren sich auf mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr, wobei die Höhe von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfällt. Die Forderung nach einer Ablösung der Leistungen, die auch im Grundgesetz steht, ist seit einigen Jahren immer lauter geworden.
Insgesamt geht der Koalitionsvertrag bei der Religionspolitik nicht sehr ins Detail. Darin heißt es, Kirchen und Religionsgemeinschaften leisteten „einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwohl“. Union und SPD versprechen zudem: „Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.“