Berlin (epd). CDU, CSU und SPD wollen beim Bürgergeld strengere Regeln einführen. Bei der Sozialleistung, die in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umbenannt werden soll, soll wieder die Vermittlung in einen Job im Vordergrund stehen und nicht mehr Weiterbildung und Qualifizierung, wie aus dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Koalitionsvertrag hervorgeht.
Wenn die Bezieherinnen und Bezieher ihren Pflichten nicht nachkommen, sollen „schneller, einfacher und unbürokratischer“ als bisher die Leistungen gekürzt werden. Auch ein „vollständiger Leistungsentzug“ soll möglich sein.
Änderungen sind zudem bei den Freibeträgen für Vermögen vorgesehen. Die Regelung, dass im ersten Jahr des Leistungsbezugs deutlich höhere Vermögen unangetastet bleiben als später, fällt weg. Außerdem soll eine Staffelung des Schonvermögens nach „Lebensleistung“ eingeführt werden. Bislang gelten nach Ablauf des ersten Jahres einheitlich 15.000 Euro pro Person.
Bei den Wohnkosten gilt bisher eine Karenzzeit von einem Jahr, während der nicht geprüft wird, ob diese Kosten zu hoch sind. „Dort, wo unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft vorliegen, entfällt die Karenzzeit“, heißt es nun im Koalitionsvertrag. Damit könnte jemand schon kurz nach Beginn des Bürgergeldbezugs aufgefordert werden, sich eine günstigere Unterkunft zu suchen.
Das Bürgergeld war erst Anfang 2023 eingeführt worden. Es löste das Arbeitslosengeld II ab, umgangssprachlich Hartz IV genannt.