Berlin (epd). Der Beauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Flüchtlingsfragen, Bischof Christian Stäblein, hat zur Verteidigung des Asylrechts in Deutschland aufgerufen. Das individuelle Recht auf Asyl müsse beibehalten werden, sagte Stäblein am Freitag in Berlin laut Redemanuskript in seinem Bischofswort an die Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Der Schutz von Flüchtlingen sei ein Gebot sowohl der Menschenrechte als auch des Kircheseins.
Es seien zwar Regelungen nötig, die „das schwierige Geflecht“ von Zuwanderung, Flüchtlingsschutz, Asyl sowie legitimen und notwendigen Sicherheitsinteressen berücksichtigen, sagte Stäblein. Eine Abschaffung des individuellen Asylrechts sei jedoch indiskutabel. „Kirche ist Kirche, wenn sie Kirche mit Geflüchteten ist“, betonte der Bischof. Dies gehöre zur DNA der evangelischen Landeskirche.
Zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erklärte er, es müsse weiter deutlich gemacht werden, „dass Krieg nie mehr das Mittel der Politik in Europa werden darf, mit dem einfach mal neue Fakten geschaffen werden“. Der Frieden dürfe nicht aus dem Blick verloren werden. Dieser Frieden müsse ein „Frieden der Menschen“ sein, „nicht der Mächtigen oder ihrer Ideologien“.
Zugleich dürfe die Opposition in Russland nicht aus dem Blick geraten, betonte Stäblein: „Wir brauchen die Verbindung zu den russischen Oppositionellen.“ Es gehöre zur Kirche, den Kontakt zu Menschen zu halten, die „in autoritären Regimen das Gesicht der Menschlichkeit und der Hoffnung auf ein anderes Land und eine andere Zeit wachhalten, oft genug unter Einsatz ihres Lebens“.