Berlin (epd). Das Berliner Verwaltungsgericht hat zwei Klägerinnen recht gegeben, die ihre Wohnungen in Milieuschutzgebieten modernisieren wollten. Konkret ging es um wandhängende WCs, Handtuchheizkörper und Balkone, teilte das Gericht am Freitag mit (VG 19 K 17/22 und VG 19 K 351/23). Das Bezirksamt Berlin-Mitte hatte den beiden Frauen die Modernisierungen untersagt, weil der Wert der Wohnungen steigen würde. Milieuschutzgebiete sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im jeweiligen Gebiet schützen.
Eine Klägerin wollte ein Stand-WC durch ein wandhängendes WC ersetzen sowie einen Handtuchheizkörper einbauen. Die andere Klägerin ersuchte den Anbau von 13 Balkonen mit einer Fläche von jeweils vier Quadratmeter an die Wohnungen ihres Mehrfamilienhauses. Beide argumentierten, dass die Ausstattungen zeitgemäß wären. Das Bezirksamt Mitte sah das anders. Die Modernisierungen würden über einen zeitgemäßen Ausstattungszustand hinausgehen und den Wohnwert erhöhen, was in Milieugebieten nicht zulässig sei.
Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Klägerinnen und verpflichtete das Bezirksamt, in beiden Fällen die Genehmigungen zu erteilen. Wandhängende WCs, Handtuchheizkörper und Balkone seien mittlerweile bundesweit verbreitet und stellten keinen Luxus dar. Außerdem erhöhten sie nicht signifikant den Wohnwert.
Bauliche Änderungen bedürfen in Milieuschutzgebieten einer Genehmigung. Aktuell gibt es in Berlin mehr als 40 Milieuschutzgebiete. Gegen die Urteile kann jeweils Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.