Landessozialgericht ermöglicht Schwerkrankem weitere Behandlung

Landessozialgericht ermöglicht Schwerkrankem weitere Behandlung

Celle (epd). Die Behandlung von Krankheiten mit nicht völlig abgesicherten Diagnose- und Therapiewegen kann einem Gerichtsurteil zufolge zumindest vorläufig von Krankenkassen finanziert werden. Das niedersächsische Landessozialgericht ermöglichte es mit einem Beschluss aus dem März einem Mann mit dem Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS), eine weitere Behandlung von seiner Kasse bezahlt zu bekommen, wie ein Sprecher am Montag in Celle mitteilte (AZ: L 4 KR 20/25 B ER).

Ausgangspunkt war ein Eilverfahren des 58-Jährigen aus der Region Hannover, der durch zahlreiche Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist. Bei ihm besteht ein fortschreitendes CFS mit längeren Phasen, in denen er auf den Rollstuhl angewiesen ist, wie das Gericht erläuterte. In der Vergangenheit habe er bei seiner Krankenkasse zahlreiche, teils experimentelle Therapien beantragt, die zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führten. Zuletzt bewilligte das Landessozialgericht ihm einen Therapieversuch mit hochdosierten Immunglobulinen.

Die Krankenkasse übernahm daraufhin die Kosten für sechs Behandlungszyklen, lehnte aber die Kostenübernahme für eine weitere Verordnung ab. Der Mann wollte eine Dauertherapie, weil bei ihm keine therapeutischen Alternativen bestünden. Der bisherige klinische Verlauf der Behandlung sei erfolgreich gewesen und solle aus Sicht der behandelnden Ärzte fortgeführt werden.

Das Gericht hat daraufhin die Kasse vorläufig zu einem weiteren Therapieversuch von sechs Zyklen verpflichtet. Es hat sich dabei laut dem Sprecher auf eine Ausnahmevorschrift für Schwerstkranke gestützt. Demnach komme eine weitere Behandlung in Betracht, weil die behandelnden Ärzte eine positive Wirkung des ersten Behandlungsansatzes bestätigt hätten. Eine Dauertherapie lasse sich aktuell jedoch nicht begründen.