Gericht: Genehmigung für LNG-Terminal Stade rechtmäßig

Gericht: Genehmigung für LNG-Terminal Stade rechtmäßig

Stade, Leipzig (epd). Die staatlichen Genehmigungen für das Flüssiggas-Terminal im niedersächsischen Stade sind rechtmäßig und nicht zu beanstanden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Klage des Umweltschutzverbands BUND Niedersachsen gegen das Terminal in erster und letzter Instanz zurück. (AZ: BVerwG 7 A 3.24 )

Der BUND hatte sich dem Gericht zufolge gegen die Betriebsgenehmigung gewandt. Nach Ansicht der Umweltschützer gibt es für den bis Ende 2043 zugelassenen Betrieb des LNG-Terminals keinen energiewirtschaftlichen Bedarf. Außerdem sei eine derart lange Frist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des Klimaschutzes und dem Klimaschutzgesetz nicht vereinbar. Zudem fehlten die Voraussetzungen für eine Umrüstung auf den Betrieb mit verflüssigtem Ammoniak. Weiter sei die Anlagensicherheit nicht hinreichend gewährleistet und es werde das Naturschutzrecht verletzt.

Dem folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht. Bereits in einem vorangegangenen Gerichtsverfahren (Az. BVerwG 7 A 9.22) habe das Gericht geklärt, dass ein früheres Ende des Terminalbetriebs vor dem im LNG-Beschleunigungsgesetz genannten Zeitpunkt nicht möglich sei. Auch aus dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes und dem Klimaschutzgesetz ergebe sich nichts Anderes.

Weiter habe die Betreiberin nachgewiesen, dass die Anlage später auf den Betrieb mit verflüssigtem Ammoniak umgerüstet werden könne. „Durchgreifende Bedenken“ gegen die Sicherheit der Anlage bestehen laut der gerichtlichen Gutachter nicht. Auch lägen keine Verstöße gegen das Naturschutzrecht vor.