Polizeilicher Schmerzgriff gegen Aktivisten war illegal

Polizeilicher Schmerzgriff gegen Aktivisten war illegal

Berlin (epd). Der Einsatz eines sogenannten Schmerzgriffs durch die Berliner Polizei gegen einen Aktivisten der „Letzten Generation“ war rechtswidrig. Das hat die erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am Donnerstag entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte. Das Gericht gab damit einem Kläger recht, der sich im April 2023 an einer Sitzblockade auf der Straße des 17. Juni beteiligt hatte (VG 1 K 281/23).

Der Klimaaktivist war nach Angaben des Verwaltungsgerichtes nach der Auflösung der Versammlung von einem Polizisten aufgefordert worden, die Fahrbahn zu verlassen. Dabei drohte der Polizist dem Kläger mit der Anwendung von sogenanntem „unmittelbarem Zwang“, der mit Schmerzen verbunden sei. Nachdem der Aktivist der „Letzten Generation“ der Aufforderung nicht nachkam, wurde er unter Einsatz von Nervendrucktechniken und Schmerzgriffen, wie es heißt, von der Polizei weggetragen.

Nach Ansicht des Gerichts war dieses Vorgehen nicht verhältnismäßig. Grundsätzlich seien Schmerzgriffe und Nervendrucktechniken zwar in bestimmten Fällen erlaubt. Jedoch müsse es erforderlich sein, diese anzuwenden. In diesem Fall sei das nicht so gewesen, die Polizeikräfte hätten den Aktivisten auch einfach von der Straße tragen können. Der Geschädigte habe dem Gericht zufolge keine Anstalten gemacht, sich mit Tritten oder Schlägen zu wehren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berliner Polizei kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berufung gehen.