Hamm (epd). Der Verkündungstermin im Rechtsstreit zwischen dem peruanischen Landwirt Saul Luciano Lliuya und dem Energiekonzern RWE ist auf den 28. Mai verschoben worden. Grund für die Verlegung ist ein Befangenheitsantrag der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen einen der Sachverständigen, wie das Oberlandesgericht am Dienstag in Hamm mitteilte. Ursprünglich war der Termin für den 14. April angesetzt. (Az. 5 U 15/17)
Bei dem Rechtsstreit geht es um die Frage, inwieweit der Kläger und seine Familie von einer möglichen Flut aufgrund des stark angewachsenen Gletschersees Palcacocha in Peru bedroht sind. Der Bauer will erreichen, dass RWE sich an den Kosten für Schutzmaßnahmen vor der Erderwärmung in seiner Heimat beteiligt. Der Kläger macht das Energie-Unternehmen mit Sitz in Essen wegen des Betriebs von Kohlekraftwerken für den Klimawandel mitverantwortlich.
Der Befangenheitsantrag richtet sich gegen den Geotechnik-Experten Rolf Katzenbach von der TU Darmstadt. Er ist einer der beiden vom Gericht bestellten Gutachter. In der mündlichen Anhörung am 17. März hatte Katzenbach keine Gefährdung für das Dorf durch eine Klimaerwärmung gesehen.
Im Jahr 2017 hatte das Oberlandesgericht entschieden, dass es einen zivilrechtlichen Anspruch zum Schutz von durch die Klimakrise Betroffenen gegen einen großen Emittenten wie den Energiekonzern RWE grundsätzlich für schlüssig hält. Damit wurde der Eintritt in die aktuell laufende Beweisaufnahme beschlossen. In Deutschland ist das Verfahren der erste maßgebliche Fall dieser Art.