Spiegel: Ex-Chefin der Bremer Asylbehörde soll Pension verlieren

Spiegel: Ex-Chefin der Bremer Asylbehörde soll Pension verlieren

Bremen, Hamburg (epd). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat laut einem Vorabbericht des Magazins „Der Spiegel“ vom Freitag bereits im August beim Bremer Verwaltungsgericht eine Disziplinarklage gegen die frühere Leiterin der Behörde in der Hansestadt eingereicht. Ulrike B. war 2018 vorgeworfen worden, sie habe 1.200 Flüchtlingen unberechtigt Asyl verschafft. Ein Verfahren gegen sie vor dem Landgericht Bremen wurde jedoch wegen Geringfügigkeit ohne einen Schuldspruch eingestellt (Az. 2 KLs 311 Js 71761/17). Allerdings musste sie eine Geldauflage von 10.000 Euro zahlen. Das Bamf war am Freitagnachmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Das neue Verfahren zielt laut „Spiegel“ darauf ab, die seit der Affäre vorläufig vom Dienst enthobene Ex-Leiterin aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Außerdem seien ihre Bezüge inzwischen um 50 Prozent reduziert worden. Sollte das Bamf erfolgreich sein, würde Ulrike B. auch ihre Pension verlieren. In Disziplinarverfahren können Vorwürfe verfolgt werden, die nicht straf-, aber dienstrechtlich von Bedeutung sein können. Das Bamf und der Anwalt von Ulrike B. verwiesen gegenüber dem „Spiegel“ auf Verschwiegenheitspflichten.

Die Ermittlungen gegen die ehemalige Bremer Bamf-Chefin hatten 2018 bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil sie vor dem Hintergrund des Streits um die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung geführt wurden.