Berlin (epd). Im Bundestag ist eine Mehrheit für das von Union und SPD geplante Schuldenpaket absehbar. Am Freitag einigten sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD mit den Grünen auf Detailänderungen, mit denen auch die Grünen dem Paket zustimmen wollen. Dazu gehört, dass Teile des geplanten Sondervermögens für Klimaschutz und Klimaneutralität ausgegeben werden sollen.
Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) erläuterte, dass 100 Milliarden aus dem geplanten 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für Infrastruktur dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt werden sollen, aus dem Vorhaben für mehr Klimafreundlichkeit etwa in den Sektoren Energie und Verkehr finanziert werden. Die bereits den Ländern in Aussicht gestellten weiteren 100 Milliarden Euro sollen Merz zufolge vor allem für die anstehende kommunale Wärme- und Energieplanung verwendet werden. Dies werde im Gesetz festgeschrieben und ergebe dann eine Bindung für die Länder, sagte Merz.
Union und SPD hatten neben dem Sondervermögen auch vereinbart, Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts künftig von der Schuldenbremse auszunehmen. Dabei soll es Merz zufolge im Grundsatz bleiben, es sollen aber neben Verteidigung auch andere sicherheitsrelevante Bereiche eingezogen werden, unter anderem der Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Länder. Das war ebenfalls ein Vorschlag der Grünen. Bei der dritten geplanten Grundgesetzänderung, einer Lockerung der Schuldenbremse für die Länder, soll es bleiben.
Aus deutschen Diplomatenkreisen heißt es, dass mit dem Finanzpaket auch die versprochenen drei Milliarden für die Ukraine kommen werden. Dies sei „ein wichtiges Signal Richtung Kiew“. Die Hilfen waren lange ein Streitpunkt der Bundesregierung aus Grünen und SPD. Die Grünen hatten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vorgeworfen, das Hilfspaket zu blockieren.
SPD-Fraktionschef Lars Klingbeil erklärte, man habe „das Fundament gelegt, dass Deutschland wieder auf die Beine kommt und sich schützen kann“. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge hob hervor, dass durch das Festhalten des Kriteriums der „Zusätzlichkeit“, das ebenfalls Teil der Einigung ist, sichergestellt werde, dass von den Schulden Investitionen für die Zukunft getätigt würden. Sie sagte, das Geld werde nun „in die richtige Richtung“ gelenkt.
Für die notwendigen Grundgesetzänderungen sind Union und SPD auf die Grünen angewiesen, weil eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Die erste Beratung des Pakets hatte am Donnerstag stattgefunden. Dabei hatte sich Spitzenvertreter der Grünen noch deutlich ablehnend geäußert. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nun am Dienstag mit dem alten Bundestag stattfinden. Linke und AfD hatten versucht, die Einberufung des alten Bundestags mit Klagen beim Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Das Gericht wies diese am Freitag als unbegründet zurück.
Der neu gewählte Bundestag kommt am 25. März zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Im neuen Parlament ist eine Zweidrittelmehrheit nur möglich, wenn Linke oder AfD zustimmen.