Stiftung klagt in Karlsruhe für besseren Rettungsdienst

Stiftung klagt in Karlsruhe für besseren Rettungsdienst

Winnenden, Berlin (epd). Die Björn Steiger Stiftung hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und exemplarisch für alle Bundesländer gegen das Land Baden-Württemberg erhoben. Grund sind Missstände im Rettungsdienst. „Seit Jahren bemängeln wir, dass das Rettungswesen in Deutschland deutlich hinter den internationalen Standards zurückbleibt“, sagte Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung, am Donnerstag in Berlin. „Mehr noch: Systembedingt sterben täglich Menschen, obwohl dies vermeidbar wäre.“

Das neue, im vergangenen Jahr in Kraft getretene baden-württembergische Rettungsdienstgesetz verletze Grundrechte, etwa das auf Würde, Leben und körperliche Unversehrtheit, hieß es. Es fördere veraltete Organisationsstrukturen und ignoriere die medizinische Erkenntnislage, etwa zur Dauer der Hilfsfrist, wann also ein Rettungsmittel nach Absetzen des Notrufs eintreffen muss. Der Fall Baden-Württemberg zeige exemplarisch, wie schlecht es um das grundgesetzlich gebotene Mindestschutzziel bestellt sei.

Das Rettungswesen befinde sich seit Jahren in einer Systemkrise, sagte Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und Mitglied des Präsidialrats der Björn Steiger Stiftung. Die Fallzahlen der Notrufe seien stark gestiegen. Jedoch werde der Rettungsdienst häufig durch Einsätze in nicht lebensbedrohlichen Fällen blockiert, sodass er für echte Notfälle nicht verfügbar sei. Länge und Berechnung der Hilfsfristen würden unterschiedlich gehandhabt. „Es kann nicht sein, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedliche Überlebenschancen haben. Es muss eine Qualitätssicherung für Ärzte und Patienten geben, die nicht an den Grenzen der Bundesländer scheitert“, so Montgomery.

Die Björn Steiger Stiftung mit Sitz in Winnenden ist der Ansicht, dass der Bundesgesetzgeber seine grundrechtliche Schutzpflicht vernachlässigt, weil er es versäumt habe, einheitliche Regelungen für Leistungen in der Notfallrettung zu definieren. Der Bund finanziert die medizinische Infrastruktur einschließlich der Notfallrettung über die Sozialversicherung und hat damit nach Ansicht der Stiftung eine Garantenstellung für die Notfallrettung übernommen.